Sehr geehrte Frau M.,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen gerne beantworte. Da Sie sich bereits etwas näher mit meiner Person beschäftigt haben und insofern wissen, dass ich promoviert habe, möchte ich Sie zunächst höflich bitten, mich bei zukünftiger Korrespondenz korrekt anzuschreiben.
Sie haben mich zwar unter meiner dienstlichen Adresse kontaktiert, von der ich Ihnen auch antworte. Ich mache dies aber nicht in meiner Funktion als Staatsanwalt, sondern als Wissenschaftler und Privatperson.
Offenbar beziehen Sie Ihre Informationen von Veröffentlichungen der früheren, Linke- Landtagsabgeordneten Kerstin Köditz, die am 21.01.2026 um 9:45 Uhr auf dem Portal „X“ das Folgende veröffentlichte:
„Fortbildung für Neonazis, organisiert von Dubravko #Mandic. Ein Referent: ein Staatsanwalt aus Dresden mit vielfältigen Verbindungen, der mit einem Stipendium der Konrad-Adenauer-Stiftung promoviert hat. #sogehtsächsisch autonome-antifa.org/breve9693“
Unter dem Verweis auf die namentlich nicht bekannte und insofern juristisch nicht verantwortliche Quelle, nämlich die Autonome Antifa Freiburg, Brüder im Geiste einer von den USA als internationale terroristische Vereinigung und vom Generalbundesanwalt als kriminelle Vereinigung eingestuften Antifa Ost, ist zu lesen:
„Einer der Referenten war der Dresdner Staatsanwalt Mike Ulbricht. Er unterrichtete die versammelten Nazis zum Thema ‚Volksverhetzung und das Prinzip der Meinungsfreiheit‘. Mike Ulbricht von der ‚Akademischen Jagdkorporation Hubertia Düsseldorf‘ schrieb mit einem Stipendium der Konrad-Adenauer-Stiftung an der Düsseldorfer Uni bis 2017 eine Dissertation mit gleichlautendem Titel und der These, dass der § 130 Abs. 4 StGB eine ‚feindstrafrechtliche Regelung‘ sei und als ‚Gesinnungsstrafrecht das Prinzip der Meinungsfreiheit‘ verletze. Bereits 2015 bewarb Matthias Helferich in einer internen Mail an seine damaligen ‚Bundesbrüder‘ einen ‚Burschenschaftlichen Abend‘ von Mike Ulbricht zum Thema ‚Das darf man jawohl noch sagen – Strafrechtliche Grenzen der Meinungsfreiheit‘. Ein Mike Ulbricht tauchte in diesem Zeitraum auch im Umfeld der AfD und ein paar Jahre später dann bei der sächsischen ‚Jungen Alternative‘ auf.“
Wenn Sie, statt die Kenntnisse über mein Werk aus tendenziösen Quellen zu erhalten, dieses tatsächlich gelesen hätten, könnten Sie sich die meisten Ihrer Fragen selbst beantworten.
Im Vorwort erwähne ich, dass ich Mitglied der Akademischen Jagdkorporation Hubertia Düsseldorf bin. Dort bin ich mittlerweile alter Herr.
Ich habe meine Dissertation den mutigen Menschen meiner Geburtsstadt Plauen, die am 7. Oktober 1989 für Meinungsfreiheit auf die Straße gegangen sind, gewidmet.
Meine wissenschaftliche Arbeit, die maßgeblich in renommierten Kommentaren zu § 130 StGB berücksichtigt und in einem überaus anerkannten Verlag publiziert worden ist, habe ich insbesondere im Umfeld ihrer Veröffentlichung im akademischen Milieu vorgestellt und begründet, so auch auf Einladung meines früheren CDU-Parteifreunds Matthias Helferich in dessen Studentenverbindung in Bonn. Ich war seit meiner Jugend Mitglied der Schüler Union, Jungen Union und der CDU. Zwischenzeitlich bin ich jedoch ausgetreten und in keiner Partei Mitglied, ausdrücklich auch nicht in der Alternative für Deutschland.
Ich folge – ganz im Sinne des Prinzips der Meinungsfreiheit, zu dem ich gerne auch in Ihrem Hause einmal referiere – grundsätzlich jeder Einladung, um über meine wissenschaftliche Arbeit ins Gespräch zu kommen.
Beispielsweise habe ich im Podcast „Einspruch“ der F.A.Z. vom 09.11.2022 zum Thema „Wann sind Volksverhetzung und Klimaproteste strafbar?“ Rede und Antwort gestanden. Personen, die Gesprächs- und Fortbildungsbedarf haben, finden mich meist über eine Recherche in wissenschaftlichen Datenbanken oder dem Internet. Herr Rechtsanwalt Mandic hat mich vermutlich auch auf diesem Wege entdeckt und mit mir Kontakt aufgenommen. Er fragte an, ob ich bereit sei, meine wissenschaftlichen Thesen im Rahmen einer Fortbildung vorzustellen. Ich sehe keinen Anlass, einen Rechtsanwalt, der als Organ der Rechtspflege besonders geschützt ist, einer Tiefenprüfung zu unterziehen. Ich habe mir lediglich die Netzseite „https://www.kanzlei-mandic.de/“ angeschaut und nichts Ehrenrühriges feststellen können. Vielmehr ist Rechtsanwalt Mandic ein gefragter Fachanwalt für Strafrecht, der auf seiner Netzseite damit wirbt, u.a. aus ARD, Spiegel und SWR bekannt zu sein.
Ich habe mich natürlich auch nicht erkundigt, wer sich als Teilnehmer dieser Fortbildungsveranstaltung angemeldet hatte. Allein vor dem Hintergrund des weiteren Referenten, Herrn Oliver Chama, Richter am Amtsgericht Ulm und vormaliger Staatsanwalt, bestand dazu auch kein Anlass.
Gleich zu Beginn meines Vortrages hob ich, wie üblich, hervor, meinen Vortrag als Wissenschaftler und ausdrücklich nicht als Staatsanwalt zu halten. In dieser Position spreche ich grundsätzlich mit jedem, der sich für meine juristischen Argumente interessiert. Wie ich es bereits in meiner Dissertation, Seite 411, geschrieben habe: „§ 130 Abs. 4 ist ein Strafgesetz wider die Aufklärung.“ Ich sehe mich indes als Verfechter der Aufklärung und deren Prinzipien.
Anders als Sie im Betreff Ihrer Nachricht insinuieren, hat sich keiner der zahlreichen Teilnehmer dort als „Rechtsextremist“ zu erkennen gegeben oder auch nur ein Namensschild getragen. Ich hatte insofern keinen Anlass, diesbezüglich weitere Recherchen anzustellen oder mir gar etwaige Parteiausweise vorlegen zu lassen. Ich halte dies auch vor dem Hintergrund des Prinzips der Meinungs- und der Wissenschaftsfreiheit nicht für angebracht.
Ich bin Ende 2016 in den Justizdienst des Freistaates Sachsen eingetreten und war bis zum Jahr 2018 als Assessor dem Landgericht Dresden zugewiesen. Seit 2018 bin ich bei der Staatsanwaltschaft Dresden, derzeit in der für Wirtschaftskriminalität zuständigen Abteilung tätig.
Sollten Sie – was angesichts Ihrer augenscheinlich zu Rate gezogenen tendenziösen Quellen nicht anzunehmen ist – tatsächlich an einem ausgewogenen und journalistischen Qualitätskriterien entsprechenden Artikel interessiert sein, stehe ich Ihnen gerne für schriftliche Nachfragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ulbricht